Chance für Familienbetriebe Mitarbeiterbeteiligung: So binden und motivieren Sie Fachkräfte durch Teilhabe

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Fachkräftemangel, Mitarbeitermotivation und New Work

Stolze 1.440 Euro pro Jahr können Betriebe seit Jahresmitte 2021 ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei als Zuschuss gewähren, wenn diese sich am Betrieb beteiligen. Das ist viermal so viel wie früher und schafft für Chefs neue Spielräume bei der Mitarbeitermotivation und -bindung.

Markus Wasserle und Team
Markus Wasserle (re.), Inhaber der Gebäudereinigung Wasserle in Kaufering, mit einigen seiner stillen Teilhaber. - © Lisa Hörterer

Wer bei der Gebäudereinigung Wasserle in Kaufering zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, erfährt dort weitaus mehr als nur die üblichen Daten und Fakten zum Job. Schließlich kann der in diesem Jahr als „Great Place to Work“ ausgezeichnete Betrieb mit Vorteilen punkten, die nicht nur in der Reinigungsbranche außergewöhnlich sind. Die Palette reicht von den für den Münchner Speckgürtel günstigen Werkswohnungen über die Unterstützung bei Behördengängen und Handyverträgen bis hin zur kostenfreien Nutzung der betriebseigenen Kletterhalle und der Kfz-Werkstatt. „Wir wollen unsere Mitarbeiter bei den alltäglichen Dingen so gut wie möglich unterstützen, damit sie den Kopf frei haben für die Arbeit und das Privatleben“, erklärt Firmenchef Markus Wasserle die Firmenphilosophie.

Zu der gehört auch, dass ein wichtiger Pluspunkt des Jobs bei Wasserle bewusst nicht im Bewerbungsgespräch erwähnt wird: die Möglichkeit für jeden Mitarbeiter, sich jährlich mit einer Summe zwischen 50 und 1.200 Euro am Betrieb zu beteiligen und so auch am Erfolg zu partizipieren. Warum er damit hinterm Berg hält, erklärt der 41-Jährige so: „Wir wollen nicht, dass die Mitarbeiter nur wegen des Geldes zu uns kommen.“ Für ihn ist die stille Beteiligung, die alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit eingehen können, ein Instrument, die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. So gibt es auch für die Führungskräfte keine Zusatzgehälter oder Boni, sondern alle Mitarbeiter sind nach den gleichen Regeln am Erfolg beteiligt.

Jeder Zweite ist stiller Teilhaber

Rund die Hälfte der aktuell 330 Mitarbeiter nutzt seit 2016 das Angebot, die Palette der stillen Teilhaber reicht vom Objektleiter bis zur einfachen Reinigungskraft: „Es macht wirklich jeder mit, bei manchen hätten wir nie gedacht, dass sie das interessiert“, freut sich Prokuristin Julia Baur über die große Resonanz. Der vom Mitarbeiter jeweils jährlich eingezahlte Betrag wird von Wasserle mit einem steuer- und sozialversicherungsfrei gewährten Zuschuss verdoppelt, so wird aus einer Mitarbeitereinlage von etwa 200 Euro eine Beteiligung von 400 Euro. Die vom Unternehmenserfolg abhängigen Zinsen werden jedes Jahr im Frühjahr ausbezahlt, nach fünf Jahren erhält der Mitarbeiter seine Einlage zurück, im Beispielfall also 2.000 Euro.

Mit dem neuen, seit 1. Juli 2021 geltenden Fondsstandortgesetz wurde der vom Arbeitgeber gewährte mögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss auf Druck der Start-up-Lobby von 360 auf stolze 1.440 Euro angehoben. Unternehmer Wasserle freut sich nicht nur über den neuen Spielraum für Arbeitgeber, sondern hofft auch, dass noch mehr Klein- und Mittelbetriebe die Beteiligung als zeitgemäßes Instrument zur Fachkräftesicherung nutzen: „Wir müssen im Handwerk mehr tun, damit die besten Köpfe nicht in andere Bereiche abwandern“, erklärt der frischgebackene Kreishandwerksmeister. Zwar gebe es ab und an Kollegen, die sich nach seinem Modell erkundigen, doch das Thema müsse „eine ganz andere Dynamik bekommen“.

Neue Führungskultur gefragt

Wie das aussehen kann, lässt sich bei den Start-ups beobachten, von denen laut Umfrage des Digitalverbands Bitkom inzwischen 44 Prozent ihren Mitarbeitern eine Teilhabe anbieten. Doch auch die anderen 56 Prozent können sich eine Beteiligung vorstellen, hadern allerdings damit, dass die in der Szene bevorzugten virtuellen Beteiligungen im neuen Gesetz nicht berücksichtigt wurden. Im eher bodenständigen Handwerk sind zwar andere Modelle gefragt (siehe Download), doch sieht man einmal von den Start-ups ab, gehört die deutsche Wirtschaft bei der Mitarbeiterbeteiligung zu den Entwicklungskandidaten in Europa. Während in Belgien und Frankreich jeweils mehr als die Hälfte der Betriebe ihre Mitarbeiter am Kapital beteiligen, führt Deutschland mit mageren 22 Prozent das letzte Drittel im europäischen Ranking an.

Die Gründe für diese Zurückhaltung sind vielfältig: In den neuen Bundesländern hat die Treuhand nach der Wende durch zahlreiche misslungene Modelle einiges an verbrannter Erde hinterlassen, das in Deutschland bekannteste Beteiligungsmodell der Belegschaftsaktie ist nur für wenige Großkonzerne interessant und beim zahlreich vertretenen deutschen Mittelstand herrscht vielerorts noch ein patriarchalischer Führungsstil, der nicht zu einer auf Partnerschaft angelegten Unternehmenskultur passt.

Super Chance für Familienbetriebe

Das Handwerk mit seinen kleinen bis mittelgroßen Familienbetrieben ist nach Einschätzung des langjährigen Beteiligungsexperten Stefan Fritz eigentlich bestens für die Einführung eines Beteiligungsmodells geeignet, gäbe es da nicht einige Vorurteile, die sich seit Jahrzehnten hartnäckig halten: „Viele Unternehmer befürchten, das Heft dann nicht mehr in der Hand zu haben, und haben Angst vor dem angeblich großen Verwaltungsaufwand“, weiß der Geschäftsführer von mit-unternehmer.com in Bamberg.

Nachdem sich das neue Gesetz langsam herumgesprochen hat, fragen zwar viele Betriebe bei den fränkischen Experten nach, doch von einem Hype ist nichts zu spüren. Eine echte Chance, die das Handwerk nach Einschätzung von Fritz vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nutzen sollte: „Gerade weil Beteiligungsmodelle in der Branche noch wenig verbreitet sind, können sich Betriebe einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen.“ Zwar sei zur Einführung und Umsetzung eines Modells die Hilfe eines Experten erforderlich, doch nahezu alle Bedenken und Hindernisse lassen sich durch ein individuell auf den Betrieb und seine Bedürfnisse zugeschnittenes Modell beseitigen. Darüber hinaus ist die Neuregelung nach Fritz‘ Einschätzung auch bestens geeignet, einen Nachfolger Schritt für Schritt in die Unternehmensverantwortung hineinwachsen zu lassen.

Webinar: "Mitarbeiterbeteiligung - neue Chancen zur Fachkräftemotivation und -bindung"

Tipp: Im Live-Webinar mit Berater Stefan Fritz, Geschäftsführer von mit-unternehmer.com in Bamberg, erläutern wir am 3. März 2022 (10.00 Uhr bis 11.30 Uhr) verschiedene Modelle zur Kapitalbeteiligung mit ihren Vor- und Nachteilen und zeigen auf, welche Schritte zur Einführung konkret notwendig sind. Markus Wasserle, Geschäftsführer der Gebäudereinigung Wasserle im oberbayerischen Kaufering, hat bereits erfolgreich ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell in seinem Betrieb eingeführt und berichtet von seinen Erfahrungen direkt aus der Betriebspraxis. Moderiert wird die Online-Veranstaltung von Redakteurin Kerstin Meier. Jetzt anmelden!

Stolze 8,5 Prozent Rendite

Markus Wasserle macht sich zwar mit seinen 41 Jahren darüber noch keine Gedanken, will aber den durch die Neuregelung entstandenen Spielraum für seinen Betrieb „maximal nutzen“. Schließlich sorgt vor allem auch das große Engagement der Mitarbeiter dafür, dass der Betrieb mit 330 Beschäftigten einen – gemessen an der Mitarbeiterzahl – relativ hohen Jahresumsatz von 12,5 Millionen Euro erzielt. Das freut nicht nur den Chef, sondern auch die Teilhaber, deren Einlage aktuell mit stolzen 8,5 Prozent verzinst wird. Wäre die Gebäudereinigung Wasserle an der Börse notiert, würden sich die Anleger aktuell wohl um die Anteile reißen! Der engagierte Unternehmer ist zwar durchaus stolz auf den Erfolg des Modells, sieht aber in der Mitarbeiterbeteiligung „nur das i-Tüpfelchen einer Führungskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt“.

Fahrplan: Die fünf Schritte zur Einführung

Ein Kapitalbeteiligungsmodell entsteht nicht von „jetzt auf gleich“. Damit Ihr Modell
zum Betrieb und den Bedürfnissen der Mitarbeiter passt, sollten Sie als Chef bei der Einführung strukturiert und sensibel vorgehen. Stefan Fritz, Geschäftsführer von mit-unternehmer.com in Bamberg, erklärt die wichtigsten Punkte.

  1. Modell auswählen: Informieren Sie sich darüber, welche Beteiligungsformen und Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Prüfen Sie, welches Modell am besten zu Ihren mit der Beteiligung verbundenen Zielen passt. Wichtig: Entscheiden Sie sich nicht zu schnell für eine Variante, sondern diskutieren Sie mehrere Optionen parallel. Idealerweise erkundigen Sie sich bei anderen Unternehmern nach ihren Erfahrungen.
  2. Mitarbeiter informieren: Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern und Führungskräften sowie – falls vorhanden - dem Betriebsrat über Ihre Idee. Schnell werden Sie merken, dass es diverse Vorbehalte gibt, die aber oftmals auf falschen oder begrenzten Informationen beruhen. Offenheit und Transparenz im Rahmen der Diskussion sind das A und O für eine erfolgreiche Modellumsetzung.
  3. Berater einbeziehen: Die Einführung eines Beteiligungsmodells ist deutlich komplexer, als es im ersten Moment den Anschein hat. Lassen Sie sich von kompetenter Seite beraten, am besten von einem Experten, der bereits andere Betriebe Ihrer Größe und/oder Branche bei der Einführung unterstützt hat. Beachten Sie, dass das Thema nicht nur eine rechtliche und steuerliche Dimension hat, sondern sehr stark von der psychologischen und motivierenden Wirkung lebt.
  4. Regeln verständlich formulieren: Rechtssichere Verträge sind eine wichtige Grundlage. Diese sollten einfach und verständlich, aber dennoch genau und treffsicher formuliert sein. Nur wenn die Mitarbeiter im Detail das Regelwerk verstehen, haben sie auch Vertrauen in das Modell.
  5. Umsetzung im Alltag: Um den Aufwand gering zu halten, sollte das Beteiligungsmodell über eine Software laufen. Genauso wichtig wie die passende Verwaltungslösung ist es jedoch, die partnerschaftliche Unternehmenskultur für die Mitarbeiter erlebbar zu machen. Etwa durch regelmäßige Kommunikation der Zahlen sowie das Einbeziehen der Mitarbeiter bei Entscheidungen.