Interview zu Sorgfaltspflichten Lieferkettengesetz: Mit ISO-Zertifizierung sind Unternehmen besser aufgestellt

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Direkt sind nur größere Unternehmen vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen. Doch diese müssen mit angemessenen Maßnahmen kontrollieren und dokumentieren, ob ihre Lieferanten die Verpflichtungen des LkSG einhalten. Deshalb sind viele Handwerksunternehmen als deren Zulieferer gehalten, Nachweise über eigene Maßnahmen vorzuhalten sowie auch auf ihre eigenen Lieferanten zu achten. Mit Compliance-Zertifizierungen sind Chefs auf der sicheren Seite.

Lieferkettengesetz
Unterm Strich zielt das Gesetz darauf ab, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. - © aerial-drone - stock.adobe.com

Karl Würz ist Vorstandsmitglied des Netzwerk Compliance e.V. und Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft für Compliance equeo CompCor in Berlin. Er erklärt im Interview, was auf Handwerksunternehmer mit dem Lieferkettengesetz zukommt und wie eine ISO-Zertifizierung Sicherheit geben kann.

Worum geht es beim Sorgfaltspflichtengesetz?

Würz: Das neue Gesetz tritt im kommenden Jahr in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ab 2024 sinkt diese Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab. Das Lieferkettengesetz verlangt von den betroffenen Unternehmen, Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette zu beachten. Zu den verbotenen Tätigkeiten gehören Kinderarbeit, Sklaverei oder Zwangsarbeit, aber auch Verstöße gegen Arbeitssicherheitsnormen, Arbeitszeitregelungen oder Mindestlohnregelungen.

Was bedeutet dies für diese Unternehmen?

Die betroffenen Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse durchführen und Präventiosmaßnahmen sowie risikobasierte Kontrollen einführen, um Verstöße in der Lieferkette zu verhindern. Unterm Strich zielt das Gesetz darauf ab, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Die betroffenen Unternehmen haben dies sowohl für den eigenen Geschäftsbereich, also alle Tochtergesellschaften als auch für alle unmittelbaren Lieferanten umzusetzen. Die weiteren Glieder der Lieferketten – also auch die mittelbaren Lieferanten – sind aber ebenfalls einzubeziehen, wenn Hinweise vorliegen, dass beim mittelbaren Lieferanten Verstöße vorliegen. Es ist damit zu rechnen, dass die größeren Unternehmen ihre Lieferanten vertraglich verpflichten werden, die entsprechenden Regelungen einzuhalten und diese auch bei ihren eigenen Lieferanten umzusetzen.

Womit müssen Handwerksunternehmer jetzt rechnen?

Die großen Kunden werden vertraglich ihre Lieferanten entsprechend verpflichten und das auch entsprechend kontrollieren. Deshalb sollten Handwerksunternehmen dies ernst nehmen und entsprechende eigene Compliance Maßnahmen einführen, sie sollten dies entsprechend dokumentieren. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass ihre Auftraggeber reagieren und entsprechende Nachweise einfordern werden. Sollten Verstöße vorliegen, kann der Auftraggeber sogar die Geschäftsbeziehung abbrechen. Wir raten daher jedem Handwerkschef, der zum Beispiel Lieferanten in kritischen Ländern wie Asien oder Afrika hat, sich vorzubereiten und seine eigenen Lieferanten entsprechend risikobasiert zu prüfen.

Wie gehen Handwerker hier konkret und seriös vor?

Das bedeutet im ersten Schritt zum Beispiel alle Lieferanten in anderen Ländern aufzulisten, eine Risikoeinschätzung vorzunehmen und nachzufragen, ob der Lieferant die Regelungen einhält. Dies wird Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette haben. Da die gesetzlichen Regelungen des Lieferkettengesetzes allerdings noch Neuland sind, ist die konkrete Umsetzung in der Praxis in weiten Teilen noch offen.

Was müssen die Handwerksunternehmen abfragen, um auf der sicheren Seite zu stehen?

Auch wenn kleinere Handwerkunternehmen bislang das Thema „Compliance Management System“ im eigenen Bereich vielleicht noch nicht im Fokus hatten, sollte dies tatsächlich mehr in den Vordergrund rücken. Mit der neuen DIN-ISO 37301:2021 liegt eine Norm vor, die Hilfestellung geben kann. Die ISO 37301 beschreibt die Anforderungen und bietet Leitlinien für Compliance-Managementsysteme und empfohlene Praktiken. Sowohl die Anforderungen als auch die Leitlinien der ISO 37301 sind als anpassbar vorgesehen. Die Umsetzung kann je nach Größe und Reifegrad des Compliance-Managementsystems eines Unternehmens und des Kontexts, der Natur und der Komplexität seiner Aktivitäten und Ziele variieren.

Wenn ein Handwerksunternehmen ein eigenes Compliance Management System vorweisen kann, wird es den künftigen Anforderungen seiner großen Kunden in der Lieferkette gerecht werden können.

Wer kann unterstützen?

Zum Beispiel die Kammern informieren zum Thema, teilweise in Workshops. Die Internetseite csr-in-deutschland.de fasst das Wichtigste zusammen, vor allem wird sie regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus unterstützen natürlich die Compliance-Berater individuell, die eine Risikoanalyse für die Firmen durchführen. Im Einzelfall kann es sich anbieten, sich um eine Zertifizierung zu kümmern.